Zur Einwanderung in Paraguay sind nachstehende Dokumente im Original bei den für Sie individuell zuständigen Behörden zu beantragen:
– Geburtsurkunde
– Heirats- / Scheidungs- oder Sterbeurkunde (falls verwittwet oder geschieden)
– polizeiliches Führungszeugnis (auch für Minderjährige ab 14 Jahre)
– schulpflichtige Kinder: letztes Schulzeugnis.
Seit Januar 2022 gilt für Verwendung deutscher Dokumente in Paraguay nicht mehr der Legalisierungsweg über das Paraguayische Konsulat, sondern das Verfahren der Haager Apostille.
Die „Haager Apostille“ bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde, die hierfür im Original vorgelegt werden muss. Für deutsche Urkunden wird die „Haager Apostille“ von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt. Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist somit nicht mehr notwendig.
Apostille-Behörden:
https://www.germany.info/us-de/service/beurkundungen/apostille-behoerde-deutschland/1217158
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